Service für Toch- und Androidkassen
Alle Preise für Neugeräte sind Nettopreise (inkl. Grundprogr.) Verkauf nur an gewerbliche Abnehmer, kein Online-Verkauf.
Meine Interpretationen zum Thema: - “Das Finanzamt fordert  ..”, diese sind definitiv NICHT rechtsverbindlich ! ab Januar 2017: es dürfen nur GoBD / GDPdU konforme Registrierkassen verwendet werden (Einzeldatenerfassung) anderenfalls ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Märchen & Halbwahrheiten: - Registrierkassenpflicht in Deutschland, Ihre Kasse ist online           mit dem Finanzamt verbunden - Tagesendberichte (Z-Bon´s) sind digital dem Steuerbüro zur     Verfügung zu stellen - Zählprotokolle sind zu erstellen Übergangsregelung: - § 30 Absatz 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung besagt, dass Unternehmen, die eine Aufrüstung Ihrer Registrierkasse gemäß dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 vorgenommen haben (Einzelaufzeichnungspflicht), diese Geräte bis längstens 31.12.2022 verwenden dürfen, wenn sie nicht den Anforderungen des Gesetzesentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 31.07.2016 entsprechen. ab Januar 2020: - §146a der Abgabenordnung, die “TSE” (technische Sicherheits Einrichtung) ist beschlossen,  bedeutet für Sie: Ihre GoBD tauglich Registrierkasse technisch aufzurüsten, Belegausgabepflicht … - mit Stand von heute kenne ich keinen Kassenhersteller der     über eine zertifizierte TSE verfügt - die Nichtbeanstandungsregel gilt bis zum 30.09.2020 Link zum BSI (Bundesamt für Sicherheit Informationstechnik)
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Finanzamtkonforme Registrierkassen mit Einzeldatenerfassung (GoBD/EDE), ab 2020 “TSE”, Kassennachschau, Kassenaufsteller

Kassentechnik für

Bäckerei Bioladen Bistro Blumenhandel Döner Einzelhandel

Elektrogeschäft Finanzamt Fischrestaurant Fleischerei Friseur

Gastronomie Getränkemark  Hotel Imbiss Kantine  Lotto

Pension  Reinigung Restaurant Schreibwaren Spielwaren

Steuerberater Tabak Uhren Werkstatt

Bad Muskau Bautzen Beeskow Berlin Burg Calau

Cottbus Drebkau Elsterwerda Finsterwalde Forst

Frankfurt Görlitz Goyatz Guben Herzberg

Hoyerswerda Lübbenau Lübben Peitz Senftenberg

Spreewald Spremberg Vetschau Uhyst Weißwasser

Welzow

Aufstellung vor Ort & Einweisung

Fernwartung Kassenschulung

Programmierung Reparatur & Service

Umrüstung auf Einzeldatenerfassung

(GDPdU-GoBD) Manipulationsschutz ..

Servicebreich:
Kassenservice | Leistungen
* Nettopreise ohne TSE (inkl. Grundprogrammierung), Verkauf nur an gewerbliche Kunden, kein Onlineverkauf. Impressum  -  Datenschutz
Verkauf & Service von Registrierkassen Verkauf und Service von Registrierkassen
Kassenlösungen Michael Tempelhagen Saarbrücker Str. 8 03048 Cottbus letzte Änderung: 2023/11/12
Meine Interpretationen zum Thema: - “Das Finanzamt (FA) fordert  .......”, diese sind definitiv NICHT rechtsverbindlich ! ab Januar 2017 - es dürfen nur GoBD / GDPdU konforme Registrierkassen verwendet werden (Einzeldatenerfassung)   anderenfalls ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Märchen & Halbwahrheiten - Registrierkassenpflicht in Deutschland, Ihre Kasse ist online mit dem Finanzamt verbunden - Tagesendberichte (Z-Bon´s) sind digital dem Steuerbüro zur Verfügung zu stellen - Zählprotokolle sind zu erstellen

Kassennachschau 

- das “FA” zeigt Ihnen einen Dienstausweis & ein A4 Schreiben wo Ihr Name + Adresse enthalten ist

- für das Finanzämter Calau, Cottbus & Hoyerswerda ist es in Ordnung wenn Sie Ihren “Kassenmann,                

Kassenaufsteller” anrufen & das Telefon der Person vom Finanzamt geben

- haben Sie Zweifel an der Identität, Personalausweis fordern oder die Polizei (110) anrufen

Rechtsverbindliche Auskünfte zum Thema erfragen Sie im Steuerbüro / Rechtsanwalt Ihrer Wahl.